HERZLICH WILLKOMMEN
Wir über uns
Wir sind seit 1985 im Bereich der Vermittlung von Unternehmen, Geschäften,
Beteiligungen und Geschäftsverbindungen tätig.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland und
das angrenzende Ausland, Europa und Südamerika.
Insbesondere haben wir in den letzten Jahren einen unserer Schwerpunkte gezielt
auf Südamerika und die Karibik ausgeweitet. Hier vermitteln wir jede Art von wirtschaftlichen Objekten / Gewerbeobjekten / Privathäuser an Personen, die sich
mit dem Gedanken tragen, auszuwandern.
Im Regelfall sind die Verkäufer Deutsche, die vor Jahrzehnten ausgewandert sind.
Da wir jeweils für zwei Parteien tätig sind (Verkäufer + potentieller Käufer), muss es unser Bestreben sein, beide Parteien zufrieden zu stellen und nicht eine Partei zu benachteiligen.
Unser Service:
- kein Makler-Alleinauftrag, keine Maklerbindung.
- im Regelfall keine Zeitungsanzeigen.
- im Regelfall keine Vorkosten.
- Courtagezahlung nur im Erfolgsfall.
- Exposés werden grundsätzlich ohne Namens- und exakte Standortangabe versandt.
- auf Wunsch, bearbeiten wir auch die Ihnen vorliegenden Anfragen.
Vorteile für den Verkäufer:
- Sie treten namentlich nicht in Erscheinung.
- Wir prüfen den Interessenten auf fachliche Eignung und Solvenz.
Vorteile für den Interessenten:
- wir prüfen vorab die wirtschaftlichen Zahlen des Betriebes.
- wir nennen Ihren Namen nicht ohne Ihre Zustimmung.
Ein Verkauf von Objekten im Ausland erfordert im Vorfeld wesentlich mehr
Informationen, als ein Objekt in Deutschland.
Daher vermitteln wir ausländische Objekte nur unter nachfolgenden Bedingungen:
1. Kostenübernahme des Bahnpreises / des Flugtickets.
2. Kostenübernahme der Hotelkosten (Übernachtung / Essen), je nach Land und
Flugmöglichkeit zwischen 3-7 Tage.
3. Pauschalspesen in Höhe von € 1.200 in Europa und 1.500,00 im außereuropäischen
Ausland, davon werden jeweils 400,00 bzw. 500,00 € für Zeitungsanzeigen verwandt.
4. Kostenfreie Internet-Anzeigen in mind. 6-7 Internetbörsen.
5. Kein Makler-Alleinauftrag, keine zeitliche Bindung.
6. Verkäufercourtage nur im Erfolgsfall = drei Prozent des erzielten
Verkaufspreises (ggfls. zzgl. z.Zt. 19% MWSt).
Ihr Vorteil als Verkäufer:
- Sie haben einen Ansprechpartner vor Ort.
- wir können dem Interessenten unseren persönlichen Eindruck weitergeben,
Informationen über das Land und Leute, Infrastruktur, Wirtschaft, Steuern
liefern und auch der Ehefrau (!) Wissenswertes über Einkaufsmöglichkeiten,
Schulen und Nachbarn geben, d.h., wir können im Vorfeld die "Spreu vom Weizen" trennen.
Erfragen Sie ein spezifiziertes Angebot.
Problemfälle:
In schwierigen Fällen (z.B. "rote Zahlen", eilige Bearbeitung wegen Krankheit
oder Ähnlichem), bieten wir einen kostengünstigen, besonderen Service, dieser beinhaltet:
- Termin vor Ort, Kurzanalyse (Substanzprüfung) des Betriebes.
- Vorschläge diverser Verkaufsmöglichkeiten etc.
- Schaltung von Zeitungsanzeigen nach Absprache mit Ihnen.
- Schaltung von kostenfreien Internetanzeigen.
Dieser Service (Dienstleistung) ist nicht kostenfrei, überfordert aber sicherlich nicht Ihre finanziellen Möglichkeiten. Bitte denken Sie daran, ein Geschäftsverkauf ist für Sie kein alltäglicher Vorgang, wir haben permanent damit zu tun.
Die Vorkosten werden im Erfolgsfall von der zu zahlenden Courtage in Abzug gebracht. Erfragen Sie bitte in diesen Fällen unser Angebot.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Firma Waldemar Goldberg, im Nachfolgenden kurzW. Goldberg genannt, übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Geschäftsmakler aus, wobei auch
Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist.
2. Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
3. Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten
bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne Erlaubnis von
W. Goldberg weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden.
Der Empfänger eines Angebotes haftet W. Goldberg für alle Schäden, die
durch Zuwiderhandlungen entstehen.
4. Die Provision wird auch fällig, wenn das angebotene Objekt aus einer Zwangsversteigerung erworben wird.
5. Der Vertragsabschluss über ein angebotenes Objekt, ist W. Goldberg unverzüglich unter Angabe von vollem Namen und bisheriger Anschrift des Vertragspartners schriftlich mitzuteilen und eine beglaubigte Vertragskopie ist mit zu senden.
6. Die Gebührenrechnung erfolgt durch W. Goldberg aufgrund des abgeschlossenen Vertrages und der darin festgelegten Kaufsumme. Wird der Kaufvertrag nicht vorgelegt, erfolgt die Berechnung der Gebühren nach den angesetzten Werten des Angebotes.
7. Der Gebührenanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss eines Vertrages.
Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete, gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder
die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.
8. Die Gebühren von W. Goldberg sind auch zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform, Rechte am Objekt übertragen werden
oder Teil- oder Mehrerwerb am Objekt erfolgt, wobei die dann vereinbarte
Vergütung lt. Vertrag zwischen Makler und Auftraggeber zugrunde gelegt wird.
Gerichtsstand Ahlen
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